Schadenfreiheitsklasse und -rabatt

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist maßgebend für die Höhe der Versicherungsprämie, für die Kfz Haftpflichtversicherung wie auch für die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung hingegen spielt sie keine Rolle. Die Einstufung in eine SF-Klasse entspricht den unfallfrei gefahrenen Jahren - umso höher die Einstufung, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Verursacht der Versicherte einen Unfall und entsteht beim Unfallgegner ein Schaden, der über die Versicherung abgewickelt wird, so erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für die Kfz Haftpflichtversicherung. Ist der Unfallverursacher Vollkaskoversicherung und wird auch der Schaden am eigenen Fahrzeug über die Versicherung abgewickelt, so erfolgt auch eine Rückstufung der SF-Klasse der Vollkaskoversicherung. So kann es sich bei kleineren Schäden lohnen, diese aus eigener Tasche zu begleichen um eine Beitragserhöhung zu vermeiden. Denn direkt an die SF-Klasse ist der Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt. Während die Einstufung in die SF-Klasse gesetzlich geregelt ist, haben die Versicherer beim Schadenfreiheitsrabatt einen gewissen Handlungsspielraum, und dieser kann je nach Versicherer etwas variieren.

Die Einstufung für Fahranfänger ist mit hohen Beiträgen für die Autoversicherung verbunden. So ist es gängige Praxis, das Fahrzeug für den Nachwuchs über die Eltern / Großeltern anzumelden, als Zweitwagen - und den Fahranfänger als Fahrer einzutragen. Dies hat den Vorteil, dass die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse möglich ist und somit die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten werden können. Nach einigen Jahren kann der Nachwuchs dann sein Fahrzeug auf sich selbst ummelden. Jedoch muss auch hier mit Abschlägen / einer Rückstufung gerechnet werden. In der Regel können nur die Schadenfreiheitsklasse übernommen werden, wie der Fahranfänger auch tatsächlich selbst hätte fahren können. In jedem Fall sollte hier im Vorfeld mit dem Anbieter für Autoversicherung kommuniziert werden. Nur dieser kann eine verbindliche Auskunft darüber geben, in welche Klasse eine Einstufung erfolgen würde.

Viele Versicherte wechseln ihre Autoversicherung zum Jahreswechsel. Hierbei sollten sie beachten: Bei einem zurückliegenden unfallfreien Jahr findet zum neuen Jahr automatisch eine Einstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse statt. Der Autoversicherung Tarifrechner fragt diese Schadenfreiheitsklasse ab, in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns.