Schadenfreiheitsklasse und -rabatt
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist maßgebend für die Höhe der Versicherungsprämie,
für die Kfz Haftpflichtversicherung wie auch für die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung
hingegen spielt sie keine Rolle. Die Einstufung in eine SF-Klasse entspricht den unfallfrei
gefahrenen Jahren - umso höher die Einstufung, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt.
Verursacht der Versicherte einen Unfall und entsteht beim Unfallgegner ein Schaden, der über die
Versicherung abgewickelt wird, so erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse für die Kfz
Haftpflichtversicherung. Ist der Unfallverursacher Vollkaskoversicherung und wird auch der Schaden
am eigenen Fahrzeug über die Versicherung abgewickelt, so erfolgt auch eine Rückstufung der SF-Klasse
der Vollkaskoversicherung. So kann es sich bei kleineren Schäden lohnen, diese aus eigener Tasche
zu begleichen um eine Beitragserhöhung zu vermeiden. Denn direkt an die SF-Klasse ist der Schadenfreiheitsrabatt
gekoppelt. Während die Einstufung in die SF-Klasse gesetzlich geregelt ist, haben die Versicherer beim
Schadenfreiheitsrabatt einen gewissen Handlungsspielraum, und dieser kann je nach Versicherer etwas variieren.
Die Einstufung für Fahranfänger ist mit hohen Beiträgen für die Autoversicherung verbunden. So ist es gängige
Praxis, das Fahrzeug für den Nachwuchs über die Eltern / Großeltern anzumelden, als Zweitwagen - und den Fahranfänger als
Fahrer einzutragen. Dies hat den Vorteil, dass die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse möglich
ist und somit die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten werden können. Nach einigen Jahren kann der Nachwuchs
dann sein Fahrzeug auf sich selbst ummelden. Jedoch muss auch hier mit Abschlägen / einer Rückstufung gerechnet
werden. In der Regel können nur die Schadenfreiheitsklasse übernommen werden, wie der Fahranfänger auch tatsächlich
selbst hätte fahren können. In jedem Fall sollte hier im Vorfeld mit dem Anbieter für Autoversicherung kommuniziert
werden. Nur dieser kann eine verbindliche Auskunft darüber geben, in welche Klasse eine Einstufung erfolgen würde.
Viele Versicherte wechseln ihre Autoversicherung zum Jahreswechsel. Hierbei sollten sie beachten: Bei einem zurückliegenden
unfallfreien Jahr findet zum neuen Jahr automatisch eine Einstufung in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse statt.
Der Autoversicherung Tarifrechner fragt diese Schadenfreiheitsklasse ab, in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns.