Die Kündigung der Kfz Versicherung
Wenn es um den Wechsel einer Autoversicherung geht, treten beim Versicherten oftmals Unsicherheiten auf.
Bezogen auf die Kündigung des bisherigen Vertrages für Kfz Versicherung. Gerade wenn man bei einem regional
ansässigen Versicherungsmakler langjähriger Kunde ist, so ist die Hürde oftmals hoch und es wird gezögert.
Gerade in diesem Fall punktet Fairness: Zeigen Sie ihrem Versicherungsmakler das günstigere Angebot für
Autoversicherung und geben Sie ihm die Chance, den Tarif neu zu berechnen. Manchmal gibt es Überraschungen,
und auch individuelle Veränderungen (Kilometerleistung, Garage, Fahrer über/unter 25) sind vielleicht beim
aktuellen Versicherungsvertrag nicht berücksichtigt. So kann es sich lohnen, nicht nur einmal jährlich die
Autoversicherung mit dem Tarifrechner online zu vergleichen, sondern auch einfach mal bei seinem
Versicherungsmakler anzurufen um nachzufragen, ob der aktuelle Vertrag vielleicht günstiger werden kann.
Steht die Kündigung einer Autoversicherung an, weil man einen günstigeren Anbieter gefunden hat, mit dem
jetzigen Versicherer nicht mehr glücklich ist, dieser die Beiträge erhöht hat etc. dann gibt es zwei Punkte
die man als Kunde beachten sollte: SCHRIFTLICH und FRISTGERECHT. Eine Kündigung sollte immer in Schriftform
erfolgen. Und dies nicht online oder per Email, sondern mit der Post versendet. Der Versicherer ist gesetzlich
zu einer zeitnahen Kündigungsbestätigung verpflichtet. Diese zeigt dann auch den tatsächlichen Kündigungstermin
auf. Die Fristen für eine Kündigung ist abhängig davon, zu welchem Zeitpunkt man seine Autoversicherung kündigen
möchte und aus welcher Begründung heraus. Generell gibt es ein jährliches Kündigungsrecht bis zum 30.11. des
Jahres, so dass man ab dem ersten des Folgejahres bei dem neuen Autoversicherer versichert ist. Darüber hinaus
hat der Versicherte die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugwechsel, einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung
seine Kfz Versicherung zu wechseln und den bisherigen Vertrag zu kündigen.