Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die den Kennzeichenzusatz “H” für historisch am Nummernschild
bekommen. Ein “H” oder “historisches” Kennzeichen bekommen aber nur Fahrzeuge, die älter
sind als 30 Jahre und sich in einem überdurchschnittlichen originalgetreuen Zustand befinden. Das
historische Kennzeichen verhilft vor allem zu Vorteilen bei der KFZ-Steuer unabhängig von Emission
und Hubraum.
Nur ein offizielles Gutachten, welches vom Halter in Auftrag zu geben ist, bestimmt ob das Fahrzeug
zur Kategorie “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” zählt oder nicht. Gerade stark veränderte
Fahrzeuge fallen nicht darunter. Fahrzeuge die ein H-Kennzeichen bekommen sollen müssen
trotzdem nicht nur mit originalen KFZ-Teilen repariert oder restauriert sein, sondern müssen
originalgetreu Instand gehalten sein. Dazu muss er nachweisen, dass er noch ein weiteres KFZ hat
und nicht den Oldtimer für Alltagsfahrten benutzt.
Ebenso ist es nicht Möglich zusätzlich zu dem historischen Kennzeichen ein Saisonkennzeichen zu
benutzen (mehr bei Oldtimer.org).
Mit diesem historischen Kennzeichen kann nun der Oldtimer auch als solcher in der Versicherung
gemeldet werden. Gerade bei Liebhaber- und Sammlerstücken, welche auch als Wert oder
Wertanlage gesehen werden müssen, gibt es von verschiedenen Versicherern spezielle Tarife. Da die
Oldtimer meist nicht als Alltagsauto benutzt werden, dazu meistens Garagenfahrzeuge sind, kann
man bei solchen Versicherungen enorm Geld sparen. Aber der Fahrer muss mindesten 4 Jahre eine
gültige Fahrerlaubnis haben und älter als einschließlich 23 sein.
Niedrige Beiträge sorgen dafür, dass die Versicherung den Unterhalt eines Oldtimers nicht unnötig
verteuert und bei den meisten Versicherern ist das Hochstufen im Schadensfall ausgeschlossen,
sodass die Kosten für die Versicherung gleichbleibend sind und sich über die Jahre nicht stark
verteuern.